Betriebsspezifische Zusatzbetreuung
Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und trägt den speziellen Erfordernissen des Auftraggebers Rechnung. Für diesen Teil der gesetzlich geforderten sicherheitstechnischen Betreuung werden die betriebsspezifischen Besonderheiten ausgearbeitet. Sie ergeben sich maßgeblich aus der bereits bei der Grundbetreuung durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Für die Bewertung und Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen ist eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt auf Augenhöhe unabdingbar.
Ein Aufgabenfeld besteht in der Auswertung von möglichen, gefahrengeneigten Tätigkeiten und deren Randbedingungen. Gerade vor dem Hintergrund von komplexen technischen zusammenhängen und verschachtelten Betriebsabläufen bestehen besondere Anforderungen an die Befähigung der sicherheitstechnischen Betreuung.
Die Arbeitswelt steht im ständigen Wandel. Bei Veränderungen, unabhängig ob z. B. eine neue Maschine beschafft, ein neuer Mitarbeiter eingestellt oder ein Arbeitsprozess verändert wird, sind immer auch die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betroffen. Wir begleiten unsere Kunden mit Kompetenz von der Planung bis zur Umsetzung.