Übernahme der Elektrotechnischen Fachverantwortung VEFK
Unternehmer, die elektrische Anlagen betreiben oder instand halten, sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die Leitung dieser Betriebsbereiche an elektrotechnisch befähigte Personen zu übertragen. Das VDE Regelwerk sieht hierfür eine bestellte Verantwortliche Elektrofachkraft vor. Diese Anforderung können viele Unternehmer nicht ohne weiteres erfüllen, besonders weil in kleineren Bertriebsteilen häufig nur Gesellen, nicht aber Meister, Techniker oder Ingenieure beschäftigt werden. Häufig bestehen auch Verschachtelungen von Kompetenzen, die durch uns im Rahmen einer temporären Beauftragung zu einem funktionsfähgen System entwickelt werden können. Wenn alles läuft, können Ihre Mitarbeiter das System übernehmen.
Wir helfen unseren Kunden bei der Auswahl und Befähigung von eigenen Verantwortlichen Elektrofachkräften und können auf Wunsch auch die Rolle als Externe Verantwortliche Elektrofachkraft temporär oder dauerhaft übernehmen. In dieser Funktion unterstützen wir unsere Kunden bei
- Aufbau einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik
- Auswahl, Ausbildung und Bestellung der innerbetrieblichen elektrotechnischen Funktionen
- Verantwortliche Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft mit besonderen Anforderungen (z. B. Geräteprüfungen)
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person
- Schaltberechtigte oder Schaltanweisungsberechtigte
- Anlagenbetreiber
- Anlagenverantwortlicher
- Arbeitsverantwortlicher
- Organisation des Befähigungerhalts der o. g. Funktionen
- Organisation der technischen Voraussetzungen gem. sicherheitstechnischen Regelwerks
- Erstellung von Dokumenten zur rechtssicheren Organisation im Verantwortungsbereich
- Kontrolle und Berichterstattung an den Kunden, Abstimmung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung
- Abstimmung mit Partnerfirmen über Anforderungen und Schnittstellen
Eine Beauftragung mit derart weitreichenden Ansprüchen ist immer individuell. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse zur weiteren Abstimmung.